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   LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13   

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https://dejure.org/2019,35468
LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13 (https://dejure.org/2019,35468)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.09.2019 - L 4 SO 63/13 (https://dejure.org/2019,35468)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. September 2019 - L 4 SO 63/13 (https://dejure.org/2019,35468)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Deshalb sind Darlehen, die mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, als eine nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R -, Rn. 25, juris; BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, BSGE 112, 67ff, juris Rn. 26; für den Bereich des SGB II: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -, BSGE 106, 185ff Rn. 16).

    Um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken, ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -, BSGE 106, 185-190, SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, Rn. 21 - 22) geboten, dabei an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen.

    Vielmehr würden die mit dem strengen Fremdvergleich verbundenen Beschränkungen für die Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung, der im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur auf bestimmte Fallgruppen angewendet wird, weder den tatsächlichen Verhältnissen noch der grundsätzlich gebotenen Respektierung familiärer Vertrauensbeziehungen gerecht (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -, BSGE 106, 185-190, SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, Rn. 21 - 22; vgl. auch BVerwGE 132, 10 Rn. 26 zur Wertbestimmung von Vermögen nach § 28 Abs. 1 und 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht, ein strenger Maßstab anzulegen; das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss eindeutig erkennbar sein (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 B 11a AL 7/05 R -, BSGE 96, 238, zitiert nach juris Rn. 27, unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 15. Juli 1997 - VIII R 56/93 - BFHE 183, 518).

    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R -, BSGE 96, 238, zitiert nach juris Rn. 27, vgl. BFH, Urteil vom 5. Februar 1988 - III R 234/84 - BFH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01).

    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs (vgl. dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24. Mai 2006 B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Vielmehr würden die mit dem strengen Fremdvergleich verbundenen Beschränkungen für die Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung, der im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur auf bestimmte Fallgruppen angewendet wird, weder den tatsächlichen Verhältnissen noch der grundsätzlich gebotenen Respektierung familiärer Vertrauensbeziehungen gerecht (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -, BSGE 106, 185-190, SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, Rn. 21 - 22; vgl. auch BVerwGE 132, 10 Rn. 26 zur Wertbestimmung von Vermögen nach § 28 Abs. 1 und 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Deshalb sind Darlehen, die mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, als eine nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R -, Rn. 25, juris; BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, BSGE 112, 67ff, juris Rn. 26; für den Bereich des SGB II: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -, BSGE 106, 185ff Rn. 16).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Deshalb sind Darlehen, die mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, als eine nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R -, Rn. 25, juris; BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, BSGE 112, 67ff, juris Rn. 26; für den Bereich des SGB II: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -, BSGE 106, 185ff Rn. 16).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich besteht, ein strenger Maßstab anzulegen; das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss eindeutig erkennbar sein (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 B 11a AL 7/05 R -, BSGE 96, 238, zitiert nach juris Rn. 27, unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 15. Juli 1997 - VIII R 56/93 - BFHE 183, 518).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs (vgl. dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24. Mai 2006 B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Sozialrechtlich ist im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die - gleichviel ob offene oder verdeckte - echte Treuhand, bei der der Treuhänder ein Vermögensrecht erwirbt (oder behält), erst auf der Ebene der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit zu berücksichtigen, da im Rahmen des Treuhandverhältnisses das Vermögensrecht zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe)Verpflichtung an den Treugeber belastet ist (BSG, Urteil vom 28. August 2007, B 7/7a AL 10/06 R, juris Rn. 16 zum Recht der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III; vgl. auch Mecke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 90 SGB XII, Rn. 30, 33).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog. Fremdvergleichs (vgl. dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24. Mai 2006 B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13
    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R -, BSGE 96, 238, zitiert nach juris Rn. 27, vgl. BFH, Urteil vom 5. Februar 1988 - III R 234/84 - BFH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01).
  • BFH, 05.02.1988 - III R 234/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen Schwiegersohn

  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69

    Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes

  • LSG Bayern, 09.11.2011 - L 16 AS 453/11

    Im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt die objektive Beweislast für

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2013 - L 8 SO 144/13
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Osnabrück vom 10. April 2013 (S 4 SO 63/13 ER), mit dem dieses den Erlass einer einstweiligen Anordnung (Übernahme von Kosten für drei verordnete Medikamente in Höhe von voraussichtlich 15, 00 EUR) abgelehnt hat, wird als unzulässig verworfen (§ 202 SGG iVm § 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
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